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Verkehrsrecht

Sobald rechtliche Belange mit dem Straßenverkehr zu tun haben spricht man vom Verkehrsrecht. Dabei unterscheidet man zwischen den öffentlichrechtlichen und den privatrechtrechtlichen Seiten des Verkehrsrechts.

Vom öffentlichen Verkehrsrecht umfasst ist beispielsweise das Fahrerlaubnisrecht oder das Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht. Hierbei geht es um Fälle wie zum Beispiel das Fahren ohne Führerschein oder Ordnungswidrigkeiten, die mit Verwarnungs- und Bußgeldern geahndet werden (z. B. falsches Parken im Halteverbot).

Im privaten Verkehrsrecht ist vor allem das Verkehrshaftungsrecht von Bedeutung. Hierzu zählt beispielsweise der Anspruch auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall.

Grundlegende Regelungen werden hierzu im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) getroffen.

Im Anschluss erhalten Sie einen kleinen Überblick über einige ausgewählte Themenbereiche:

Verkehrsordnungswidrigkeiten

Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, geringfügige Trunkenheitsfahrten...

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Verkehrsstrafrecht

Neben den allgemeinen Straftatbeständen wie z.B. Körperverletzung oder Beleidigung, gibt es einige Straftatbestände, die speziell auf den Straßenverkehr zugeschnitten sind.

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Fahrerlaubnisrecht

Das Fahrerlaubnisrecht befasst sich vorwiegend mit Erteilung oder Verlust der Fahrerlaubnis

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Verkehrsunfall / Schadenersatz

Bei einem Verkehrsunfall mit Sach- oder Personenschaden entstehen die verschiedensten Ansprüche.

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Kontakt

Rechtsanwälte Jullien & Partner
Obere Stadt 45
82362 Weilheim

Tel: 0881 / 92 49 53
Fax: 0881 / 92 49 555

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