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Kosten


Der Rechtsanwalt muss seine Tätigkeit für Aufträge, die er ab dem 01.07.2004 erhalten hat, nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abrechnen.

Die Höhe der Gebühren orientiert sich an dem so genannten Gegenstandswert.

Der Gegenstandswert bestimmt sich in zivilrechtlichen Streitigkeiten nach den §§ 3 ff. ZPO. Er wird bei Geldforderungen nach deren Höhe und ansonsten meist nach dem Interesse des Klägers an einem Obsiegen bestimmt.
In familienrechtlichen Verfahren bestimmt sich der Wert nach dem FamGKG.

Ein Anwalt kann in einem Verfahren je nach ausgeübter Tätigkeit mehrere Gebühren vom 0,3 bis 3,0-fachen Satz erhalten. Bei aussergerichtlichen Tätigkeiten kommt eine Gebühr bis zu einem 2,5-fachen Satz in Betracht.

Die Höhe einer jeweils 1,0-fachen Gebühr (ab 01.01.2021) können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

Gegenstandswerte
in €
1,0 Gebühr
in €
Gegenstandswerte
in €
1,0 Gebühr
in €
bis bis
500 49,00 25.000 874,00
1.000 88,00 30.000 955,00
1.500 127,00 35.000 1.036,00
2.000 166,00 40.000 1.117,00
3.000 222,00 45.000 1.198,00
4.000 278,00 50.000 1.279,00
5.000 334,00 65.000 1.373,00
6.000 390,00 80.000 1.467,00
7.000 446,00 95.000 1.561,00
8.000 502,00 110.000 1.655,00
9.000 558,00 125.000 1.749,00
10.000 614,00 140.000 1.843,00
13.000 666,00 155.000 1.937,00
16.000 718,00 170.000 2.031,00
19.000 770,00 185.000 2.125,00
22.000 822,00 200.000 2.219,00


Sollten Sie detaillierte Fragen zu den zu erwartenden Kosten eines Rechtsstreits oder zu evtl. Möglichkeiten der Vermeidung höherer Kosten haben, stehen wir selbstverständlich zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin, schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

 

Kontakt

Rechtsanwälte Jullien & Partner
Obere Stadt 45
82362 Weilheim

Tel: 0881 / 92 49 53
Fax: 0881 / 92 49 555

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