Diese Website verwendet Cookies. Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste.
Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit dem Einsatz von Cookies einverstanden.
Datenschutz.
OK

Vorweggenommene Erbfolge

Bereits zu Lebzeiten können Gegenstände oder Geldbeträge an Familienmitglieder übergeben werden, die im Todesfalle sowieso dieser Person zugute hätte kommen sollen. Hierbei spricht man von der sog. vorweggenommenen Erbfolge.

Bei der Frage, ob eine Zuwendung durch lebzeitige Übertragung oder durch letztwillige Verfügung erfolgen soll, sind die jeweiligen Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen und im Einzelfall zu prüfen.

 

Kontakt

Rechtsanwälte Jullien & Partner
Obere Stadt 45
82362 Weilheim

Tel: 0881 / 92 49 53
Fax: 0881 / 92 49 555

mehr...

Online-Beratung

Ihr "kurzer Weg" zum Rechtsanwalt...

mehr...
Das gibt's Neues

Namensänderung

des Kindes auch ohen Zustimmung des anderen Elternteils

Rechts vor Links im Parkplatz?

Auf Parkplätzen ohne extra Vorfahrtsregelung gilt üblicherweise kein "rechts vor links"....

Kindesunterhalt

Erhöhung der Kindesunterhaltsbeträge ab 01.01.2023