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Was kann ich alles ansetzen?


Die Steuer wird nach der Höhe des „zu versteuernden Einkommens bemessen". Es handelt sich dabei um das Bruttoeinkommen abzüglich diverser „steuerfreier" Posten. Dies bedeutet dass sich der zu zahlende Steuerbetrag weiter senkt je mehr „Abzugsposten" bei Ihnen vorliegen.

Um Ihre Steuerlast zu reduzieren können beispielsweise angesetzt werden:

 

  • Entfernungspauschale (0,30 € pro km)
  • Bewerbungskosten
  • Spenden
  • Außergewöhnliche Belastungen
    (Krankheitskosten, Kurkosten, Medikamente, Bestattungskosten, Fahrtkosten, Parkgebühren etc.)
  • Kinderbetreuungskosten
  • Haushaltskosten (Feuerlöscherwartung, Umzugskosten etc.)
  • Handwerkerkosten
  • Versicherungen und Altersvorsorge

 


Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um eine grobe und beispielhafte Aufzählung handelt.

Wichtig ist, dass Sie zu den entstandenen Kosten die jeweiligen Belege sammeln und aufbewahren.

Kontakt

Rechtsanwälte Jullien & Partner
Obere Stadt 45
82362 Weilheim

Tel: 0881 / 92 49 53
Fax: 0881 / 92 49 555

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