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Urlaub

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub. Der Mindesturlaub beträgt 24 Werktage. Zu beachten ist jedoch, dass der Arbeitnehmer kein Recht zur Selbstbeurlaubung hat. Die Festlegung des Urlaubs erfolgt –unter Berücksichtigung der Wünsche des Arbeitnehmers- durch den Arbeitgeber.

Der Urlaub muss grundsätzlich genommen werden und darf in der Regel nicht in Geld abgegolten werden. Dies hat zur Folge, dass Urlaub auch verfallen kann. Eine Übertragung auf das folgende Kalenderjahr ist nur in dringenden Gründen möglich. Sofern dies der Fall ist, muss der Urlaub dann in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres genommen werden.

Erkrankt der Arbeitnehmer während des Urlaubs, so bleiben die Urlaubstage erhalten, sofern der Arbeitnehmer durch ein ärztliches Attest die Arbeitsunfähigkeit nachweisen kann.

Kontakt

Rechtsanwälte Jullien & Partner
Obere Stadt 45
82362 Weilheim

Tel: 0881 / 92 49 53
Fax: 0881 / 92 49 555

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