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Begründung des Arbeitsverhältnisses

Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen werden, es gelten insofern auch mündliche Abmachungen.

Wichtig ist jedoch, dass die wesentlichen Vertragsbedingungen zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Um hierüber spätere Streitigkeiten zu vermeiden, ist es unter anderem aus Beweiszwecken sinnvoll, den Vertrag schriftlich zu fixieren.

Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen vom Arbeitgeber zu Papier gebracht werden.

Kontakt

Rechtsanwälte Jullien & Partner
Obere Stadt 45
82362 Weilheim

Tel: 0881 / 92 49 53
Fax: 0881 / 92 49 555

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