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Das neue Verbraucherrecht

Zum 13.06.2014 trat das neue Verbraucherrecht in Kraft. Hierdurch wurde das von der EU angestrebte Ziel der vollständigen Harmonisierung des Verbraucherrechts weiter umgesetzt.

Im Zuge der Änderungen wurde das Widerrufsrecht vollständig reformiert. Nunmehr hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen - unabhängig vom Wert der Ware. Für die Ausübung des Widerrufs ist es nun nicht mehr ausreichend, die Ware einfach an den Verkäufer zurückzusenden. Der Käufer muss seinen Widerruf auch erklären. Zwar muss das Wort“ Widerruf“ nicht ausdrücklich erwähnt werden, jedoch muss aus der Erklärung des Käufers eindeutig die Absicht hervorgehen, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen zu wollen.

Diese Gesetzesänderung hat zur Folge, dass die so genannte Musterwiderrufsbelehrung keine Gültigkeit mehr hat. Vielmehr sind auch Widerrufsbelehrungen den neuen Gegebenheiten anzupassen.

Hinzu kommt, dass durch das neue Verbraucherrecht die Informationspflichten der Unternehmer neu gestaltet wurden. Neben der Art und Weise des Vertragsschlusses, dem übersichtlichen Bestellablauf, Versandkosten und Lieferzeiten muss der Händler nunmehr spätestens bei Einleitung des Bestellvorgangs den Kunden auch darüber informieren, ob Lieferbeschränkungen innerhalb eines Landes bestehen, welche Zahlungsarten akzeptiert werden und wann der Zeitpunkt der Zahlung ist. Hinzu kommt, dass jeder Verkäufer den Käufer über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts informieren muss. Dieser Hinweis muss, ebenso wie die anderen Informationen, ausdrücklich erfolgen. Hierbei genügt es nicht, dass diese Informationen sich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen befinden. Vielmehr ist eine separate Informationsseite erforderlich.

Unternehmer müssen somit die Widerrufsbelehrung vollständig überarbeiten und den Informationspflichten in ihrem Onlineshop nachkommen. Für Verbraucher gilt es die neuen Widerrufsvoraussetzungen einzuhalten.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den geschilderten Änderungen nur um einen Auszug aus der Gesetzesreform handelt.

 

Kontakt

Rechtsanwälte Jullien & Partner
Obere Stadt 45
82362 Weilheim

Tel: 0881 / 92 49 53
Fax: 0881 / 92 49 555

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