Zum 25.05.2018 tritt die Europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft.
Die Verordnung erfasst jeden, der personenbezogene Daten verarbeitet, dazu gehören zum Beispiel auch Vereine, Blogger oder freie Fotografen. Sie regelt unter welchen Voraussetzungen personenbezogenen Daten verarbeitet werden dürfen. Zudem gibt sie Hinweis- und Informationspflichten gegenüber den Personen, deren Daten verarbeitet werden, vor.
Auch website-Betreiber müssen beispielsweise jeden Besucher darüber aufklären, welche personenbezogenen Daten sie zu welchem Zweck erheben und wie lange sie diese speichern. Nach der Verrodnung gehört selbst eine IP-Adresse zu den personenbezogenen Daten. Deshalb sollten die entsprechenden Hinweise bis zum 25.05.2018 auf jeder Website zu finden sein, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.
Die Datenschutzgrundverordnung ist aktuell sehr weit gefasst, so dass hier noch einiges an Rechtsprechung zur Auslegung erfolgen wird.
Für Verstöße können aber erhebliche Geldbußen (bis zu 20 Millionen Euro) festgesetzt werden, so dass eine Umsetzung und Beachtung der Regelungen dringend angezeigt ist.